Informationen zur DSH der Fachhochschule Aachen und zum Anmeldeverfahren

  Wozu DSH?

DSH an der Fachhochschule Aachen

Gliederung und Dauer der DSH-Prüfung

Wiederholung der DSH-Prüfung

Die schrifliche Prüfung

Die mündliche Prüfung

Zur Bewertung der DSH-Prüfung

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Wozu DSH? Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn eines Studiums nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dieser Nachweis kann unter anderem durch das Bestehen der DSH ( = Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ) erbracht werden. Für die Einschreibung ins Fachstudium ist dabei in der Regel mindestens das Gesamtergebnis DSH-2 erforderlich (also nicht DSH-1).

Nur wenige Hochschulen schreiben zurzeit mit DSH-1 ein. Informieren Sie sich gegebenenfalls, wo und für welche Fächer diese Möglichkeit besteht. Einschreibungen mit DSH-1 geschehen allerdings im Allgemeinen „unter Vorbehalt“; das heißt, dass innerhalb einer bestimmten Frist die DSH-2 nachgeholt werden muss.

Nach Angaben des Fachverbands Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) werden zum Bestehen der DSH-Prüfung erfahrungsgemäß „etwa 1200 Stunden Intensivunterricht“ benötigt.

DSH an der Fachhochschule Aachen Der von der Fachhochschule Aachen durchgeführten DSH liegt die DSH-Prüfungsordnung der Fachhochschule Aachen vom 14.11.2005 zugrunde. Die Prüfungsordnung entspricht der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen vom 25.06.2004 und ist bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert (Reg.-Nr. 2-061.05). Eine nach Maßgabe der Rahmenordnung abgelegte DSH-Prüfung wird gemäß § 6 der Rahmenordnung von allen Hochschulen und Studienkollegs in Deutschland anerkannt.

Die Anmeldung zur DSH-Prüfung der FH Aachen erfolgt über die Sprachenakademie Aachen (Sprachenzentrum an der Fachhochschule Aachen). Das Anmeldeformular kann hier aus dem Internet heruntergeladen oder bei der Sprachenakademie Aachen (Kockerellstraße 9, 52062 Aachen) angefordert werden.

Die Prüfungsgebühr beträgt € 110,00. Die Gebühr ist in jedem Fall vor der Prüfung zu entrichten.

Gliederung und Dauer der DSH-Prüfung Die DSH-Prüfung der Fachhochschule Aachen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung findet vor der mündlichen Prüfung statt. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist.

Die schriftliche Prüfung behandelt mindestens zwei Themenbereiche und umfasst die folgenden Teilprüfungen:

- Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen (Teilprüfungen 1 und 2 / Bearbeitungszeit: 90 Minuten),
- Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes (Teilprüfung 3 / Bearbeitungszeit: 10 + 40 = 50 Minuten),
- vorgabenorientierte Textproduktion (Teilprüfung 4 / Bearbeitungszeit: 60 Minuten).



Die im Rahmen der schriftlichen Prüfung zur Verfügung stehende Arbeitszeit beträgt insgesamt 200 Minuten (3 h 20 min). Hinzu kommen der Zeitaufwand für Organisatorisches (Einlassformalitäten und Platzzuweisung, Austeilen und Einsammeln der Aufgabenblätter) und für die Präsentation des Hörtextes sowie evtl. eine 30- bis 45-minütige Pause (in der Regel zwischen den Prüfungsteilen 2 und 3), so dass mit einer Gesamtdauer der Prüfung von fünf bis fünfeinhalb Stunden gerechnet werden muss!

Bei der Bearbeitung der Aufgaben darf ein deutschsprachiges Wörterbuch benutzt werden. Weitere – insbesondere elektronische – Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Die mündlichen Prüfungen finden fünf bis zehn Tage nach der schriftlichen Prüfung statt. Die genauen Termine werden zusammen mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
Wiederholung der Prüfung Die DSH-Prüfung kann an der Fachhochschule Aachen zweimal wiederholt, insgesamt also dreimal abgelegt werden. Eine Wiederholungsprüfung umfasst alle Prüfungsteile. Bestandene Teilprüfungen einer insgesamt nicht bestandenen Prüfung werden nicht angerechnet.

Die schriftliche Prüfung Teilprüfung 1: Leseverstehen

In der Teilprüfung „Leseverstehen“ sollen die PrüfungsteilnehmerInnen (im Folgenden: TN) zeigen, dass sie einen in schriftlicher Form vorliegenden, studienbezogenen bzw. wissenschaftsorientierten Text verstehen und sich mit ihm auseinandersetzen können. Der Umfang des Textes beträgt zwischen 4000 und 5500 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Das sind, abhängig von Schrifttyp und Schriftgröße, 1,5 bis maximal 2 Seiten im Format DIN A4. Dem Text kann eine Grafik, ein Schaubild oder ein Diagramm beigefügt sein.

Zusammen mit dem Lesetext werden die Aufgaben zu den Teilprüfungen „Leseverstehen“ und „Wissenschaftssprachliche Strukturen“ ausgegeben. Beachten Sie, dass Sie für die Bearbeitung der Teilprüfung „Wissenschaftssprachliche Strukturen“ etwa 20 – 30 Minuten benötigen und teilen Sie Ihre Arbeitszeit dementsprechend ein.

Teilprüfung 2: Wissenschaftssprachliche Strukturen

In der Teilprüfung „Wissenschaftssprachliche Strukturen“ sollen die TN zeigen, dass sie wissenschaftssprachlich relevante Strukturen, erkennen, verstehen und selbst anwenden können.

Die Aufgaben werden zusammen mit dem Lesetext und den Aufgaben zur Teilprüfung „Leseverstehen“ ausgegeben. Sie sind dem Lesetext entnommen und folgen dem Textverlauf.

Teilprüfung 3: Hörverstehen

In der Teilprüfung „Hörverstehen“ sollen die TN zeigen, dass sie gesprochene Texte aus dem wissenschaftlichen Bereich (Vorlesungen, Vorträge, Referate) verstehen, sinnvoll Notizen dazu anfertigen und mit diesen Notizen arbeiten können.

Der Hörtext wird zweimal vorgelesen (Dauer der Vorträge: jeweils 10 bis 15 Minuten). Sowohl beim ersten als auch beim zweiten Vorlesen dürfen Notizen gemacht werden. Vor der ersten Präsentation des Hörtextes erhalten die TN in einem verschlossenen Umschlag die Aufgabenblätter. Nach dem ersten Vortrag darf der Umschlag geöffnet werden, und die TN haben zehn Minuten Zeit, um die Aufgaben zu lesen und zu bearbeiten. Nach dem zweiten Vortrag stehen dann für die weitere Bearbeitung der Aufgaben noch einmal 40 Minuten zur Verfügung.

Die Reihenfolge der Aufgaben entspricht dem Textverlauf.

Teilprüfung 4: Textproduktion

In der Teilprüfung „Vorgabenorientierte Textproduktion“ sollen die TN zeigen, dass sie sich selbständig und zusammenhängend zu einem studienbezogenen und wissenschaftsorientierten Thema äußern können. Als Vorgaben bzw. Vorlagen dienen Grafiken, Schaubilder, Diagramme, Stichwortlisten und/oder Zitate. Beachten Sie, dass diese Materialien nicht im Detail beschrieben, sondern zur Bearbeitung des Themas (z.B. als Argumente) benutzt werden sollen. – Der Text soll einen Umfang von etwa 200 Worten haben.

Zu den sprachlichen Handlungen, die im Rahmen dieser Teilprüfung zu bewältigen sind, können gehören: Beschreiben, Vergleichen, Beispiele anführen, Kommentieren, Bewerten und Argumentieren.

Die mündliche Prüfung Zur mündlichen Prüfung werden nur die TN eingeladen, die in der schriftlichen Prüfung mindestens das Ergebnis DSH-1 (siehe unten!) erreicht haben. Für diese TN ist die mündliche Prüfung obligatorisch: Bei einem Verzicht auf die mündliche Prüfung ist die Gesamtprüfung daher nicht bestanden!

In der mündlichen Prüfung sollen die TN zeigen, dass sie studienrelevante sprachliche Handlungen (wie Informieren, Exemplifizieren, Argumentieren, Bewerten) spontan, fließend und angemessen ausführen und rezipieren sowie mit relevanten Gesprächsstrategien (wie Sprecherwechsel, Kooperieren, um Klärung bitten) umgehen können.

Grundlage der mündlichen Prüfung sind ein kurzer Text (maximal eine halbe Seite im Format DIN A4) und/oder ein Schaubild bzw. eine Grafik. Der TN hat 15 Minuten Zeit, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Dabei kann er ein einsprachiges deutsches Wörterbuch benutzen.

Die mündliche Prüfung wird von zwei PrüferInnen durchgeführt. Sie dauert etwa 20 Minuten und besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:

- einem Kurzreferat (ca. 5 Minuten), in dem der TN die in der Prüfungsvorlage (Text, Grafik) enthaltenen Informationen kurz zusammenfassen, u.U. bewerten und auf ein damit zusammenhängendes Problem eingehen soll.
- einem Gespräch (ca. 6 bis 8 Minuten) über die in der Prüfungsvorlage behandelten bzw. angeschnittenen Themen und Probleme.

Zur Bewertung der DSH-Prüfung Alle Prüfungsteile der DSH können auf drei Niveaustufen bestanden werden:

- DSH-1 (ab 57 %, aber unter 67 %) bescheinigt „grundlegende“ sprachliche Fähigkeiten.
- DSH-2 (ab 67 %, aber unter 82 %) bescheinigt „differenzierte“ sprachliche Fähigkeiten.
- DSH-3 (ab 82 %) bescheinigt „besonders hohe“ sprachliche Fähigkeiten.

Werden in einer Teilprüfung weniger als 57 % der möglichen Punkte erreicht, so gilt diese Teilprüfung als „nicht bestanden“.

Bei der Bewertung der Teilprüfungen 1 und 3 wird der Inhalt der Lösungen stärker berücksichtigt als die sprachliche Korrektheit. Es ist jedoch zu beachten, dass sprachliche Mängel die Verständlichkeit einer Lösung mehr oder weniger stark beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für die Textzusammenfassung im Rahmen der Teilprüfung 3 (Hörverstehen). Andererseits werden selbst bei voller sprachlicher Korrektheit keine Sprachpunkte vergeben, wenn die Lösung inhaltlich falsch oder unsinnig ist.

Bei der Bewertung der Teilprüfung 2 ist, unter Voraussetzung der inhaltlichen Gleichwertigkeit von Lösung und Ausgangstext, die sprachliche Korrektheit ausschlaggebend.

Bei der Bewertung der Teilprüfung 4 werden sowohl inhaltliche Aspekte (angemessener Themenbezug, Textaufbau, Kohärenz) als auch sprachliche Aspekte (Grammatik, Wortschatz, Orthographie und Interpunktion) berücksichtigt, wobei die sprachliche Korrektheit stärker gewichtet wird. Texte, die sprachlich korrekt, aber inhaltlich insgesamt unangemessen sind (z.B. weil sie nicht das gestellte Thema behandeln), werden jedoch als „nicht bestanden“ gewertet.

Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 57 % der insgesamt in diesem Prüfungsteil möglichen Punkte erreicht wurden.

Bewertungskriterien der mündlichen Prüfung sind: Inhalt und Aufbau des Vortrags, kommunikatives Verhalten, Ausdrucksfähigkeit, sprachliche Korrektheit sowie Aussprache und Intonation. Dabei wird der Prüfungsteil „Gespräch“ stärker gewichtet.

Ausschlaggebend für die Gesamtbewertung der DSH-Prüfung ist – gemäß § 5 Abs. 7 der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Fachhochschule Aachen – stets der schlechter bewertete Prüfungsteil! Daraus ergeben sich die folgenden Bewertungsmöglichkeiten:


schriftliches Ergebnis mündliches Ergebnis Gesamtergebnis
DSH-3 DSH-3 DSH-3
DSH-3 DSH-2 DSH-2
DSH-3 DSH-1 DSH-1
DSH-3 nb nb
DSH-2 DSH-3 DSH-2
DSH-2 DSH-2 DSH-2
DSH-2 DSH-1 DSH-1
DSH-2 nb nb
DSH-1 DSH-3 DSH-1
DSH-1 DSH-2 DSH-1
DSH-1 DSH-1 DSH-1
DSH-1 nb nb
nb entfällt nb
 


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