Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH

  Der von der Fachhochschule Aachen durchgeführten DSH liegt die DSH-Prüfungs­ordnung vom 14.11.2005 zugrunde. Die Prüfungsordnung ent­spricht der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deut­schen Hochschulen vom 25.06.2004 und ist bei der Hochschulrektorenkonferenz re­gistriert (Reg.-Nr. 2-061.05). Eine nach Maßgabe der Rahmenordnung abgelegte DSH-Prüfung wird gemäß § 6 der Rahmenordnung von allen Hochschulen und Studien­­kollegs in Deutschland anerkannt.
  Die DSH der Fachhochschule Aachen ist eine offene Prüfung , d. h. auch Studienbewerber anderer Hochschulen können an ihr teilnehmen. Für die Anmeldung genügt das korrekt ausgefüllt Anmeldeformular. Weitere Dokumente (wie Abiturzeugnis, Zulassung einer Hochschule oder Sprachzeugnisse) müssen nicht vorgelegt werden.
  Anmeldeformular DSH (PDF)
  Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil und kann auf drei Niveaustufen (DSH-1, DSH-2, DSH-3) bestanden werden. Für die Einschrei­bung ins Fachstudium ist in der Regel mindestens das Gesamtergebnis DSH-2 er­forderlich (also nicht DSH-1). Prüfungsteilnehmer sollten sich vor der Prüfung unbe­dingt erkundigen, welche sprachlichen Voraussetzungen für ihr Studienfach an der von ih­nen gewählten Hochschule gefordert werden.
 
Informationen zur DSH-Prüfung

Unsere intensiven Grund-, Mittel- und Oberkurse zur DSH- und TestDaF-Vorbereitung finden in der Bayernallee 9, Trakt 3, 1. Etage statt.

Musterprüfung der FH Aachen (PDF)


Sprachenakademie Aachen
Sprachenzentrum an der FH Aachen
Kockerellstr. 9
52062 Aachen